Ihr Sachverständiger für Gebäudereinigung – Orhan Gül

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Gebäudereiniger-Handwerk. Unabhängige, objektive und fachlich fundierte Gutachten für Gerichte, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen.

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Über mich – Ihr Experte im Reinigungsgewerbe

Mein Name ist Orhan Gül. Seit über 30 Jahren bin ich im Gebäudereiniger-Handwerk tätig. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger stehe ich Gerichten, Behörden, Unternehmen und Privatkunden als neutraler, unabhängiger Experte zur Verfügung.

Mein Werdegang:

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Ausbildung & Grundlagen

Nach meiner Schulzeit in Plochingen (1980-1989) absolvierte ich eine Ausbildung zum Industriemechaniker (1989-1992) und arbeitete anschließend in diesem Beruf (1992-1994).

2

Einstieg in die Gebäudereinigung

1994 wagte ich den Schritt in die Selbstständigkeit als Gebäudereiniger und legte 1996 erfolgreich meine Meisterprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk ab.

3

Spezialisierung & Qualifikationen

Kontinuierliche Weiterbildung zum Sachverständigen, staatlich geprüften Desinfektor (2011) und Erlangung von Fachkunde im Strahlenschutz nach § 25 StrlSchG.

4

(2016) öffentliche Bestellung zum Sachverständigen in Gebäudereiniger Handwerk durch Handwerkskammer Region Stuttgart


Verlässlichkeit. Objektivität. Fachkompetenz. Diese Werte prägen meine tägliche Arbeit als Sachverständiger und bilden die Grundlage für meine umfassenden Dienstleistungen im Bereich der Gebäudereinigung.

Leistungen

Ich biete Ihnen umfassende Fachexpertise im Bereich Gebäudereinigung und Hygiene. Meine Dienstleistungen umfassen sorgfältig erstellte Gutachten und kompetente Beratung zu allen Fragen der professionellen Reinigung.

Gerichtsgutachten

Fachlich fundierte Gutachten für Amts-, Land- und Oberlandesgerichte, die als Beweismittel vollständig anerkannt sind und zur Entscheidungsfindung beitragen.

Privatgutachten

Unabhängige Bewertungen für Unternehmen und Privatpersonen bei Qualitätsmängeln, Schäden oder zur Klärung von Streitfragen im Reinigungsbereich.

Beweissicherung

Dokumentation und Bewertung des Ist-Zustands von Oberflächen, Materialien und Reinigungsleistungen zur rechtlichen Absicherung bei möglichen Streitfällen.

Typische Themenfelder:

  • Schäden an Glas-, Boden- und Fassadenoberflächen
  • Hygienische Mängel in sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern
  • Schimmelpilzbewertung in Innenräumen
  • Unstimmigkeiten bei Leistungsverzeichnissen oder Abrechnungen
  • Überprüfung von Reinigungsleistungen und -qualität
  • Bewertung von Bauendreinigungen und Sonderreinigungen

Ihr Mehrwert: Warum ein vereidigter Sachverständiger?

50%

Streitkostenersparnis

Durch frühzeitige Einbindung eines Sachverständigen können Sie bis zur Hälfte der potenziellen Streitkosten einsparen.

6

Monate schneller

Verfahren werden durchschnittlich um ein halbes Jahr beschleunigt, wenn ein qualifizierter Sachverständiger hinzugezogen wird.

100%

Unabhängigkeit

Garantierte Objektivität und Neutralität nach § 36 GewO - ohne Interessenkonflikte oder Abhängigkeiten.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger biete ich Ihnen nicht nur tiefgreifende Fachkenntnisse, sondern auch die Sicherheit einer gerichtlich anerkannten Expertise. Meine Gutachten reduzieren Haftungsrisiken und schaffen eine solide Grundlage für fundierte Entscheidungen.

Für wen und wann: Anwendungsfelder meiner Expertise

Meine Dienstleistungen richten sich an verschiedene Kundengruppen mit spezifischen Anforderungen. Besonders häufig unterstütze ich Immobilienverwaltungen bei der Klärung von Leistungsstreitigkeiten, die etwa 70% meiner Anfragen ausmachen.

Immobilienverwaltungen

Professionelle Unterstützung bei Mängelrügen, Leistungsstreitigkeiten und der Qualitätssicherung von Reinigungsdienstleistungen in verwalteten Objekten.

Reinigungsunternehmen

Unabhängige Qualitätskontrolle und fachliche Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie bei der Optimierung von Reinigungsprozessen.

Gerichte & Rechtsanwälte

Fundierte Entscheidungsgrundlagen durch neutrale und fachlich präzise Gutachten in strittigen Fällen rund um Reinigungsleistungen.

Privatpersonen

Beratung und Gutachten bei Schäden durch unsachgemäße Reinigungsarbeiten oder bei unzureichender Leistungserbringung durch Dienstleister.

Ablauf einer Beauftragung

Kontaktaufnahme

Der Prozess beginnt mit einer kurzen Schilderung Ihres Anliegens per E-Mail oder Telefon. Hier erfasse ich die grundlegenden Informationen zu Ihrem Fall und kläre erste Fragen.

Vorgespräch

In einem persönlichen oder telefonischen Gespräch klären wir gemeinsam den genauen Umfang und die Zielsetzung Ihres Gutachtens. Hier werden alle relevanten Details besprochen.

Angebot & Beauftragung

Sie erhalten ein transparentes Angebot mit allen Leistungen und Kosten. Nach Ihrer Zustimmung beginne ich mit der fachlichen Bearbeitung Ihres Anliegens.

Ortstermin / Aktenprüfung

Je nach Anforderung erfolgt eine detaillierte Besichtigung vor Ort oder eine gründliche Prüfung der relevanten Unterlagen und Dokumentationen.

Gutachtenerstellung

Mit höchster Sorgfalt und fachlicher Expertise erstelle ich Ihr Gutachten unter Berücksichtigung aller relevanten Normen und Standards der Branche.

Erläuterung & Nachbetreuung

Auf Wunsch bespreche ich mit Ihnen persönlich die Ergebnisse und stehe Ihnen auch nach Abschluss des Gutachtens für Rückfragen zur Verfügung.

Qualitätssicherung & Standards: Mein Versprechen

Meine Arbeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger basiert auf höchsten Qualitätsstandards und kontinuierlicher fachlicher Weiterbildung. Nur so kann ich Ihnen stets die bestmögliche Expertise garantieren.

Aktuelle DIN-Normen

Sämtliche Gutachten und Beratungen erfolgen auf Basis der aktuellen DIN-Normen, insbesondere der DIN EN 13549 für Reinigungsqualität und weiterer branchenspezifischer Standards.

BVS-Richtlinien

Als Mitglied des Bundesverbandes der Sachverständigen arbeite ich nach deren strengen Richtlinien für unabhängige und objektive Gutachten, die höchsten Ansprüchen genügen.

Absicherung

Für Ihre Sicherheit verfüge ich über eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 5 Millionen Euro und garantiere absolute Vertraulichkeit bei allen Aufträgen.

Durch regelmäßige Fortbildungen und den Austausch mit Fachkollegen halte ich mein Wissen über neue Reinigungstechniken, -mittel und -verfahren stets auf dem aktuellsten Stand. Nur so kann ich Ihnen eine erstklassige Beratung garantieren.

Kontakt: Vereinbaren Sie Ihr Erstgespräch

Telefonische Beratung

Rufen Sie mich direkt an für eine erste unverbindliche Beratung zu Ihrem Anliegen. Ich stehe Ihnen montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.

E-Mail-Anfrage

Senden Sie mir Ihre Anfrage per E-Mail an info@og-facility-expert.de. Ich antworte Ihnen innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Fall.

Persönlicher Termin oder Online

Nutzen Sie das Online-Anfrageformular auf meiner Website, um direkt einen persönlichen Beratungstermin in meinem Büro oder bei Ihnen vor Ort zu vereinbaren.

Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme stehe ich Ihnen über verschiedene Kanäle zur Verfügung. Als Ihr Sachverständiger für Gebäudereinigung freue mich darauf, Sie mit meiner Expertise zu unterstützen und gemeinsam eine Lösung für Ihr Anliegen zu finden.

Ihr Anfrage

Um Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten zu können, nutzen Sie bitte unser Online-Formular. Füllen Sie die folgenden Felder aus, und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Dienstanbieter

Orhan Gül
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gebäudereinigung

Eugenstraße 9
73249 Wernau

Kontakt

Telefon: +49 (0) 178 7324900
E-Mail: info@og-facility-expert.de

Steuernummer

59150 / 46642

Zuständige Kammer

Handwerkskammer Region Stuttgart

Orhan Gül ist als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gebäudereinigung bei der Handwerkskammer Region Stuttgart bestellt.

Berufsrechtliche Regelungen

Die berufsrechtlichen Regelungen ergeben sich aus der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Region Stuttgart und können unter [Link zur Sachverständigenordnung der HWK] eingesehen werden.

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